AGB Coaching / Seminare

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Coaching und Seminare

The Dream Makers Life Design LTD – Easy Video Marketing
Ralf Gottfried
610 Victoria Str
New Westminster BC
V3MoA5
Canada

1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des
Coaching/Seminar-Veranstalters nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend
„Teilnehmer“ genannt.
1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben.
Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer
muss den Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den
Veranstalter absenden.

2. Vertragsgegenstand
2.1 Der Veranstalter bietet Coachingveranstaltungen und Seminare an. Eine genaue Bezeichnung
und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Veranstalter unter anderem in seinen
Geschäftsräumen, seiner Internetpräsenz und von diesem sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.

3. Zustandekommen des Vertrages
3.1 Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande, durch die Übermittlung und Bestätigung der
ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeerklärung auf dem Postweg, per Fax, per elektronische
Post oder durch mündliche Absprache und anschließendem Nachreichen einer schriftlichen
Teilnahmeerklärung.
3.2 Jeder Teilnehmer erhält nach Eingang seiner Teilnahmeerklärung ein Bestätigung.
3.3 Die Teilnahmeerklärung ist verbindlich und kann nur nach Absprache mit dem Veranstalter für gegenstandslos erklärt werden.
3.4 Bei einer Gruppenanmeldung, schließt der Veranstalter mit der für die Teilnehmer verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab. Diese ist ebenfalls verbindlich.
3.5 Der Veranstalter behält sich vor, bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, die Durchführung der
Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht
zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die
entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen
Opfergrenze bedeuten würden.
3.6 Das Rücktrittsrecht besteht für den Veranstalter jedoch nur, wenn er die zu dem Rücktritt
führenden Umstände nachweisen und dem Teilnehmer ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet
hat. Die gezahlte Teilnahmegebühr wird unverzüglich zurückerstattet.
3.7 Zusätzlich erstattet der Veranstalter pauschal den Buchungsaufwand des Teilnehmers, sofern
dieser von dem Ersatzangebot keinen Gebrauch macht.

4. Vertragsdauer und Vergütung
4.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.
4.2Zahlungsmodalitäten:
Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Der Teilnehmer kann per Überweisung seiner Zahlungspflicht nachkommen.
4.3 Sämtliche Zahlungen sind 7 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei
Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Veranstalter ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf
Verzugszinsen in Höhe von 2% – über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß
dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz – zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber
hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
4.4 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des
Teilnehmers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
4.5 Sämtliche Leistungen des Veranstalters verstehen sich exklusive der gesetzlich gültigen
Mehrwertsteuer in Höhe von 19%.

5. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen
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dem Teilnehmer.
5.2 Werden einzelne Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich
der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Im Krankheitsfalle oder bei dem Vorliegen Höherer Gewalt stellt der Veranstalter mangels Eigenverschuldens und eigener
Vertragstreue die vereinbarte Leitung in Rechnung.

6. Allgemeine Teilnahmebedingungen
6.1 Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die
Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten
verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung gewährleistet werden kann. In diesem Fall
behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Die Teilnahmegebühr wird in diesem Falle nicht erstattet.
6.2 Der Seminarleiter/Coach/Trainer ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der
Veranstaltung weisungsbefugt.
6.3 Jeder Teilnehmer wird durch die Akzeptanz dieser AGB auf folgendes hingewiesen: Die
Teilnahme an einem Seminar bzw. einer Coaching-Veranstaltung kann abhängig von dem jeweiligen
Rahmenprogramm auch körperliche Aktionen beinhalten und voraussetzen. Um Verletzungen des
Körpers und der Gesundheit auszuschließen, versichert der Veranstalter nach bestem Wissen und
Gewissen seiner Verkehrssicherungspflicht nachzukommen. Dennoch sollte jeder Teilnehmer vor seiner Teilnahmeerklärung bei einem Arzt seines Vertrauens, seine körperliche Leistungsfähigkeit begutachten lassen, damit es bei der Teilnahme nicht zu Überanstrengungen/Verletzungen des Körpers kommen kann.
6.4 Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
6.5 Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen
Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen
können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung
auszuschließen.
6.6 Vor der Veranstaltung muss der Trainer/
Coach/Seminarleiter des Veranstalters über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.
6.7 Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden
Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
6.8 Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Teilnehmer ist
insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich den Trainern/Coaches/Seminarleitern
zur Kenntnis zu geben. Diese sind von dem Veranstalter beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt der Teilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so
verwirkt er einen Anspruch auf Minderung des Teilnahmepreises.
6.9 Veranstaltungen und Seminare, gerade solche im sog. Outdoorbereich sind nie ohne ein
Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen
Unfallversicherung versichert.

7. Rücktritt der Teilnehmenden / Seminar-Rücktrittsversicherung

Stornierungen eines Seminars müssen schriftlich erfolgen. Sollte ein Teilnehmer verhindert sein, ist die Teilnahme einer Ersatzperson nach Absprache ohne Aufpreis möglich. Bei Stornierung oder Umbuchung eines Teilnehmers werden folgende Gebühren erhoben:
bis 21 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: keine Gebühr
bis 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 50% der Teilnahmegebühr
weniger als 7 Kalendertage: volle Teilnahmegebühr
bei Nichterscheinen (gleich aus welchem Grund) ist die volle Gebühr zu entrichten
8. Verschwiegenheitspflicht

Der Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren
Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmers/Auftraggebers
Stillschweigen zu bewahren.

9. Haftung
9.1 Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den
gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte
Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertrags
pflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.
9.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der
Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher